Allgemeine Geschäftsbedingungen

A.)   Allgemeines

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich zwischen Dry ice GmbH (fortan kurz: dry ice) und ihren Kunden. Sie stellen einen integrierenden Bestandteil des Vertrags dar. Dry ice schließt ausschließlich zu diesen Bedingungen Vereinbarungen ab. Regelungen des einzelnen Vertrags gehen bei Widersprüchen zu den Bedingungen vor.

Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden widerspricht dry ice hiermit ausdrücklich. Solche Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dry ice durch schriftliche Erklärung die Bedingungen des Kunden ausdrücklich akzeptiert.

Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenem Vertrag, und den Sonderbestimmungen in den Geschäftsbedingungen sowie den Allgemeinen Regelungen in den Geschäftsbedingungen gilt folgende Vorrangsregelung der Gültigkeit: 1. Vertrag 2. Sonderbestimmungen in den Geschäftsbedingungen 3. Allgemeine Regelungen der Geschäftbedingungen.  

 

1. Angebote

Angebote von dry ice sind – soferne nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart ist – freibleibend.

2. Unterlagen

Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, verbleiben sämtliche dem Kunden zur Verfügung gestellte technische Unterlagen wie insbesondere auch Pläne, Schemazeichnungen, Leistungsdaten und Handbücher im Eigentum von dry ice. Der Kunde ist nicht berechtigt sie Dritten (= alle nicht der Machtssphäre des Kunden zurechenbare Personen unabhängig ob natürliche Personen oder anderer Rechtsform) zugänglich zu machen. Der Kunde hat die technischen Unterlagen über Aufforderung von dry ice binnen 3 Werktagen zu retournieren und über Verlangen schriftlich zu bestätigen, dass sie Dritten nicht zugänglich gemacht wurden.

3. Lieferzeiten

In Angeboten von dry ice genannte Lieferzeiten sind freibleibend. Bei Verzug mit der Lieferung hat der Kunde dry ice eine Nachfrist von 14 Tagen zur Nachholung der Lieferung bei Ausschluss anderer Ansprüche zu gewähren. Ausgenommen von einer Nachfristsetzung sind Lieferungen zu einem im Auftrag ausdrücklich als solchen bezeichneten Fixtermin.

4. Preise

Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise exklusive der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, allenfalls sonstiger anfallender Steuern, Zölle und Gebühren sowie exklusiv der Kosten der Verpackung und des Transports nach Aufwand. Die Versendung erfolgt auf Preisgefahr des Kunden. Sollte zwischen Angebot und Annahme eine Listenpreiserhöhung bei
 dry ice stattgefunden haben, so ist dry ice berechtigt, eine Annahmeerklärung des Kunden zurückzuweisen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ab dem 15. Tag nach Rechnungslegung ist dry ice berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ebenso wie die Kosten der Mahnungen zu verrechnen.

5. Gefahrtragung


Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Ablieferung der Ware seitens dry ice an den Spediteur oder Versender auf den Kunden über. dry ice bietet dem Kunden auf seinen Wunsch die Möglichkeit, auf dessen Kosten die Ware gegen Transportschäden zu versichern.

6. Eigentumsvorbehalt

Jegliche verkaufte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von dry ice. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf einen etwaigen Erlös, den der Kunde aus einem allfälligen Weiterverkauf der Ware erzielt. Bis zur vollständigen Bezahlung ist es dem Kunden nicht gestattet, ohne ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von dry ice die Ware an einen Dritten, aus welchem Titel auch immer, weiterzugeben. Im Falle von Pfändungs- oder gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen hat der Kunde den Gläubiger auf die Eigentumsrechte seitens dry ice hinzuweisen.

7. Mängelrüge, Gewährleistung,
Höhere Gewalt
und Haftung

Waren sind nach Lieferung vom Kunden im Rahmen der Annahme zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unmittelbar, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen einlangend unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dry ice schriftlich mitzuteilen.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird die Mängelrüge vom Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen durch den Kunden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Macht der Kunde Mängel geltend, hat er die Ware und eine genaue Fehlerbeschreibung samt einer Kopie des Lieferscheins bzw Rechnung an dry ice zu übermitteln. Die Beweislast für einen schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorhandenen Mangel trägt der Kunde.

Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, hat er die dry ice entstandenen Kosten für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

Der Kunde hat im Fall von Mängeln keinen Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung. Dry ice ist berechtigt einen fristgerecht zur Kenntnis gebrachten Mangel binnen angemessener Frist von zumindest 14 Werktagen nach Wahl zu beheben, die mangelhafte Ware teilweise oder zur Gänze auszutauschen oder eine Preisminderung zu gewähren. Sollte die Mangelbehebung länger als 14 Werktage dauern, wird dry ice den Kunden zeitgerecht in Kenntnis setzen.

Eine Haftung für Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Verschleißteile, Gummi und Schläuche.

Die Gewährleistungsfrist ist auf 12 Monate begrenzt. Bei Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung bei Übergabe der Ware an den Transportunternehmer (worunter auch die postalische Lieferung fällt) auf den Kunden über. Das gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Transportkosten trägt. Bei Abholung der Ware bei dry ice durch den Kunden oder seines Erfüllungsgehilfen geht die Gefahr im Übergabezeitpunkt (Bereitstellung zur Verladung) auf den Kunden über.

Für durch unsachgemäße oder ungeeignete Lagerung der Ware oder durch unsachgemäße Verwendung entstandene Schäden übernimmt dry ice keine Haftung.

Jede bestimmungs- oder vertragswidrige Verwendung der gelieferten Ware, insbesondere Manipulationen an der Ware, Verwendung von nicht von dry ice genanntes Verbrauchsmaterial oder deren Befüllung durch den Kunden oder Dritte ist unzulässig und macht den Kunden gegenüber dry ice schadenersatzpflichtig.

Für den wirtschaftlichen Erfolg des Einsatzes der Waren von dry ice durch den Kunden wird keine Gewähr geleistet. Die dem Kunden bekanntgegebenen Leistungscharakteristik der Ware ist eine Ungefähr-Angabe.

Weicht die Leistung der Ware mehr als 15 % von den vorher angegebenen Prospektangaben bzw. Angebotsangaben ab, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Anwendung des § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Dry ice haftet für Schäden nur für Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs ist begrenzt mit dem dreifachen Wert der gelieferten Ware bzw. mit der dreifachen Monatsmiete im Falle von Mietgeschäften und 
im Falle von Reinigungsgeschäften bis zum dreifachen Reinigungspreis. Ansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für reine Vermögensschäden, Folgeschäden, insbesondere auch für entgangenen Gewinn, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie daraus resultierender Schäden ist ausgeschlossen. Sofern dry ice dem Kunden gegenüber nicht betimmte Eigenschaften der Ware ausdrücklich garantiert, ist die Geltendmachung von Ansprüchen des Nichterfüllungsschadens ausgeschlossen.

Der Kunde haftet dry ice für den Verlust oder Beschädigung der in ihrem Eigentum stehenden Ware mit dem dry ice tatsächlich entstandenen Schaden (inkl. Folgeschäden wie zB Stehzeiten, entgangener Gewinn).

Sollte dry ice oder ihr Erfüllungsgehilfe (Subunternehmer) durch Vandalismus oder höhere Gewalt, wie besipielsweise Krieg, Naturkatastrophen, öffentliche Unruhen, Feuer, Sabotage, Streiks, Aussperrungen, Terror und andere unabwendbare Ereignisse die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können, bzw. diese entsprechend einschränken, ist der Kunde nicht berechtigt Schadenersatzansprüche gegen dry ice zu stellen. Dry ice ist in diesen Fällen berechtigt ihre Leistungen zu unterbrechen, einzuschränken oder entsprechend umzustellen. Solange die Leistung nicht erbracht werden kann, ist der Kunde von der Zahlung des Entgelts befreit. Im Fall der Einschränkung der Leistung hat der Kunde ein der Leistung entsprechendes Entgelt zu bezahlen.

Nach Beendigung des durch höhere Gewalt hervorgerufenen Zustands der verhinderten Leistungserbringung hat der Kunde dry ice eine angmessene Frist, jedenfalls aber mindestens 14 Tage, zu geben um mit der Leistungserbringung zu beginnen. Bei Verzug von dry ice ist der Kunde nach erfolgloser Nachfristsetzung (vgl. Pkt 3) berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Ist die Leistungserbringung durch dry ice auf Grund von Umständen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich, entbindet das den Kunden nicht von seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung.

10. Auslandsverkauf

Dry ice leistet ausschließlich Gewähr dafür, dass in dem Staat, in den dry ice Waren liefert, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden keine gewerblichen Schutzrechte Dritter der Verwendung und/oder dem Weiterverkauf der Ware entgegenstehen. Eine darüberhinausgehende Haftung und Gewährleistung von dry ice ist ausgeschlossen; insbesondere auch für Verbringungen der Ware durch den Kunden in Drittländer aus welchem Grund auch immer.

11. Zurückbehaltung, Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen (zB auch Mietentgelte) oder andere von ihm an dry ice oder an ihre Erfüllungsgehilfen zu erbringende Leistungen zurückzubehalten oder mit eigenen Forderungen gegen Ansprüche der dry ice aufzurechnen, sofern sein Anspruch/seine Forderung nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.

12. Schriftlichkeit, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Sämtliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftlichkeit und bedürfen darüberhinaus zu deren Gültigkeit der Unterfertigung durch die vertretungsbefugten Organe der Vertragsparteien. Selbst das Abgehen vom Gebot der Schriftlichkeit kann nur schriftlich erfolgen.

Auf sämtliche Verträge, einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens, ihrer Nichtigkeit und ihrer Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen, die auf ein anderes staatliches Recht verweisen, anzuwenden. Die Anwendung des UNCITRAL (UN-Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Erfüllungsort ist der registrierte Sitz der dry ice.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen inklusive solcher, die sich auf deren Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das in Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk vereinbart.

B.) Sonderbestimmungen für Miete

Bei Vermietung von Geräten an Kunden durch dry ice gelten nachfolgende Sonderbestimmungen ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Die Zahlung des Mietzinses ist jeweils am Monatsersten im Voraus fällig. Der Mietzins wird von dry ice nach Liste je angefangenem Tag berechnet. Erhöht sich der Mietzins im Laufe einer Mietvereinbarung nach Liste, so ist dry ice berechtigt, mit einer Frist von 14 Tagen den Mietvertrag zu kündigen, es sei denn, der Kunde stimmt der Erhöhung des Mietzinses zu.

2. Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich das von dry ice ihm benannte Verbrauchsmaterial zu verwenden. Wartungsarbeiten sind, soweit sie entsprechend den mietvertraglichen Vereinbarungen vom Kunden durchzuführen sind, genau nach Wartungsvorschrift durchzuführen. Insbesondere sind ausschließlich solche Motorenöle zu verwenden, die von dry ice hierzu zugelassen sind.

3. Sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart haben, leistet dry ice keinerlei Gewähr dafür, dass der Kunde mit dem Gerät den von ihm gewünschten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg erzielt. dry ice übernimmt lediglich die Gewähr dafür, dass das Gerät innerhalb einer Bandbreite von je 15% nach oben und unten die Leistungscharakteristika aufweist, die dem Kunden laut Prospekt oder Vertrag mitgeteilt wurde.

4. Mietverträge werden nur befristet abgeschlossen. Die Mindestdauer beträgt 3 (drei) Kalendertage.

Die Kündigungsfrist beträgt für Mietverträge von einer Dauer ab 4 (vier) Kalendertagen bis 30 (dreißig) Kalendertagen 3 (drei) Kalendertage. Bei Mietverträgen ab 31 (einunddreißig) Kalendertagen beträgt die Kündigungsfrist 14 (vierzehn) Kalendertage. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Kündigung bei dry ice zu laufen.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Schriftlichkeit bedeutet per Brief, Telefax oder Versendung als elektronisch signiertes Dokument (iSd Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 257 vom 29.01.2015 S. 19, Bundesgesetz über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (Signatur- und Vertrauensdienstegesetz – SVG, BGBl. I Nr. 50/2016)) per E-Mail.

Sollte keine oder keine fristgerechte Kündigung erfolgen, verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Vertrag vereinbarte Dauer.

5 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung von Fristen und Terminen schriftlich aufgelöst werden. Als wichtige Gründe zählen insbesondere auch:

Die Eröffnung des Konkursverfahrens oder die Abweisung der Konkurseröffnung mangels Kostendeckung über das Vermögen des anderen Vertragspartners;

Zahlungsverzug mit dem Mietzins;

Weitergabe des Mietgeräts vom Kunden an einen Dritten ohne ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von dry ice;

Unsachgemäße Verwendung des Mietgeräts trotz Verwarnung;

6. Bei unzulässiger Verwendung von, von dry ice nicht genehmigtem Verbrauchsmaterial trägt im Fall eines Defekts des Geräts der Kunde sämtliche im Zusammenhang mit der Reparatur stehenden Kosten sowie den Schaden, den dry ice durch daraus resultierende Stehzeiten des Geräts erleidet, es sei denn er erbringt den Beweis, dass die Verwendung von nicht genehmigtem Verbrauchsmaterial für den Defekt nicht mitursächlich war.

7. Im Mietpreis nicht enthalten sind die Kosten der Abholung und der Rückschaffung des Mietgegenstands. Diese gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Transportschäden dry ice zu ersetzen. dry ice erklärt sich über Ersuchen bereit, auf Gefahr und Kosten des Kunden den Transport zum Kunden gegen Vorauszahlung der Kosten durchzuführen.

C.) Sonderbestimmungen für den Reinigungsbetrieb

Übernimmt dry ice selbst mit eigenen Geräten die Reinigung im Kundenauftrag, gelten nachfolgende Sonderbestimmungen vorrangig und ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Erteilt der Kunde dry ice selbst einen Reinigungsauftrag, ist er verpflichtet dry ice ohne Aufforderung alle möglichen Besonderheiten, die Beschaffenheit und den Zustand des zu reinigenden Objekts und die möglichen Risiken, die durch die Trockeneispelletsreinigung auftreten können, im Rahmen seines Wissens, seiner Einschätzung und Erfahrungen zu nennen. Der Kunde hat dry ice jedenfalls vorab die Möglichkeit zu geben, das zur reinigende Objekt zu besichtigen und sich detailliert über Zustand und Beschaffenheit zu informieren. Der Kunde wird über Ersuchen von dry ice einen ausreichend informierten und versierten Vertreter bei der Begehung zur Verfügung stellen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung nicht nach, ist eine Gewährleistung und Haftung von dry ice ausgeschlossen.

Dry ice wird ihrerseits den Kunden nach erfolgter Aufklärung durch den Kunden und nach erfolgter Besichtigung auf allfällige mögliche Risiken und über mögliche Gefahren im Rahmen ihrer Warnpflicht aufmerksam machen.

Erkennt dry ice vor dem Beginn der Reinigungstätigkeit, dass eine erfolgreiche Reinigung nur erreicht werden kann, wenn die Oberfläche des zu reinigenden Gegenstandes angegriffen wird, wird dry ice den Kunden unverzüglich darauf hinweisen. Ist dieser Umstand vorher nicht erkennbar, zeigt sich dies jedoch nach Beginn der Behandlung, so hat dry ice die Reinigung sofort abzubrechen und Weisungen des Kunden hierzu einzuholen. Ein Ersatzanspruch gegenüber dry ice ist hinsichtlich der bereits gereinigten Fläche ausgeschlossen, wenn dry ice die Sorgfalt eines ordentlichen Technikers angewendet hat und die Verletzung der Oberfläche bis zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar war.

dry ice leistet keine Gewähr für einen bestimmten Reinigungserfolg, sondern lediglich dafür, dass bei einer ordnungsgemäßen Bestrahlung der Oberfläche des zu reinigenden Gegenstandes mit einer diese Oberfläche nicht verletzenden Stärke des Aufpralls der CO2-Pellets üblicherweise ein Reinigungserfolg eintritt.

2. dry ice wird innerhalb angemessener Frist die Reinigung durchführen. Für den Abtransport und die Entsorgung des abgelösten Materials sorgt der Kunde. dry ice übernimmt im Übrigen im Falle der Reinigung die Gewährleistung dafür, dass diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Technikers durchgeführt wird. Soweit durch die Reinigung dritte Gegenstände beschädigt werden, haftet dry ice nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dry ice war seitens des Kunden auf die Gefahr von Schäden und diesen dritten Gegenständen ausdrücklich hingewiesen worden. Soweit ICS Ice Cleaning Systems die Reinigungsarbeiten ordnungsgemäß erbracht hat, ist mit Abschluss der Reinigungsarbeiten spätestens der Reinigungspreis zur Zahlung fällig. dry ice ist aber berechtigt, zu Beginn der Reinigungsarbeiten ein Drittel Anzahlung zu fordern.